Frage 101
Gewerkschaften sind Interessenverbände der …
Antwortmöglichkeiten
- Jugendlichen.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
- Rentnerinnen und Rentner.
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Erklärung
Gewerkschaften vertreten die beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Nach Artikel 9 des Grundgesetzes haben sie das Recht, sich zur Wahrung dieser Interessen frei zu betätigen. Arbeitgeber schließen sich dagegen in Arbeitgeberverbänden zusammen, nicht in Gewerkschaften.