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Frage 101

Gewerkschaften sind Interessenverbände der …

Antwortmöglichkeiten

  1. Jugendlichen.
  2. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  3. Rentnerinnen und Rentner.
  4. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Erklärung

Gewerkschaften vertreten die beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Nach Artikel 9 des Grundgesetzes haben sie das Recht, sich zur Wahrung dieser Interessen frei zu betätigen. Arbeitgeber schließen sich dagegen in Arbeitgeberverbänden zusammen, nicht in Gewerkschaften.

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