Frage 252
In Deutschland …
Antwortmöglichkeiten
- darf man zur gleichen Zeit nur mit einer Partnerin/einem Partner verheiratet sein.
- kann man mehrere Ehepartnerinnen/Ehepartner gleichzeitig haben.
- darf man nicht wieder heiraten, wenn man einmal verheiratet war.
- darf eine Frau nicht wieder heiraten, wenn ihr Mann gestorben ist.
Erklärung
Nach dem Prinzip der Einehe (§ 1306 BGB) darf jede Person gleichzeitig nur mit einer Partnerin oder einem Partner verheiratet sein. Mehrfachehen sind strafbar und werden vom Standesamt nicht eingetragen. Erst nach Auflösung einer Ehe durch Scheidung oder Tod kann erneut geheiratet werden.