Frage 256
Ein Ehepaar möchte in Deutschland ein Restaurant eröffnen. Was braucht es dazu unbedingt?
Antwortmöglichkeiten
- eine Erlaubnis der Polizei
- eine Genehmigung einer Partei
- eine Genehmigung des Einwohnermeldeamts
- eine Gaststättenerlaubnis von der zuständigen Behörde
Erklärung
Für den gewerblichen Ausschank von alkoholischen Getränken schreibt das Gaststättengesetz eine Gaststättenerlaubnis vor. Diese wird von der zuständigen Behörde (oft Ordnungs- oder Gewerbeamt) erteilt und stellt sicher, dass Hygiene-, Zuverlässigkeits- und Jugendschutzvorgaben eingehalten werden.