Frage 33
Welche Aussage ist richtig? In Deutschland …
Antwortmöglichkeiten
- sind Staat und Religionsgemeinschaften voneinander getrennt.
- bilden die Religionsgemeinschaften den Staat.
- ist der Staat abhängig von den Religionsgemeinschaften.
- bilden Staat und Religionsgemeinschaften eine Einheit.
Erklärung
Nach Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 der Weimarer Reichsverfassung sind Staat und Religionsgemeinschaften organisatorisch getrennt und der Staat bleibt weltanschaulich neutral. Er kann zwar mit Kirchen kooperieren (z. B. Kirchensteuer), doch keine Religion erhält staatlichen Vorrang.