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Frage 44

Wen kann man als Bürgerin/Bürger in Deutschland nicht direkt wählen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Abgeordnete des EU-Parlaments
  2. Die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten
  3. Landtagsabgeordnete
  4. Bundestagsabgeordnete

Erklärung

Die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt, also indirekt durch Abgeordnete und Vertreter der Länder (Art. 54 GG). Alle anderen genannten Gremien werden unmittelbar von den Wahlberechtigten bestimmt.

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