Frage 51
Zu einem demokratischen Rechtsstaat gehört es nicht, dass …
Antwortmöglichkeiten
- Menschen sich kritisch über die Regierung äußern können.
- Bürger friedlich demonstrieren gehen dürfen.
- Menschen von einer Privatpolizei ohne Grund verhaftet werden.
- jemand ein Verbrechen begeht und deshalb verhaftet wird.
Erklärung
Meinungs- und Versammlungsfreiheit (Art. 5 und 8 GG) sind zentrale Elemente des demokratischen Rechtsstaates. Festnahmen dürfen nur durch staatliche Organe auf gesetzlicher Grundlage erfolgen; eine „Privatpolizei“ ohne richterliche Anordnung wäre willkürliche Freiheitsentziehung und verstieße gegen Art. 104 GG. Daher gehört eine grundlose Verhaftung durch Private nicht zum Rechtsstaat.