Frage 58
Wer ernennt in Deutschland die Ministerinnen/die Minister der Bundesregierung?
Antwortmöglichkeiten
- die Präsidentin/der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes
- die Bundespräsidentin/der Bundespräsident
- die Bundesratspräsidentin/der Bundesratspräsident
- die Bundestagspräsidentin/der Bundestagspräsident
Erklärung
Gemäß Art. 64 Abs. 1 GG ernennt die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers die Ministerinnen und Minister. Erst mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde nehmen sie ihr Amt auf.