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Frage 65

Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …

Antwortmöglichkeiten

  1. Gesetze zu entwerfen.
  2. die Bundesregierung zu kontrollieren.
  3. die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler zu wählen.
  4. das Bundeskabinett zu bilden.

Erklärung

Das Bundeskabinett wird vom Bundeskanzler vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt, nicht vom Bundestag gebildet. Der Bundestag entwirft Gesetze, wählt die Bundeskanzlerin bzw. den Bundeskanzler und kontrolliert die Bundesregierung.

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