Frage 98
Wenn Abgeordnete im Deutschen Bundestag ihre Fraktion wechseln, …
Antwortmöglichkeiten
- dürfen sie nicht mehr an den Sitzungen des Parlaments teilnehmen.
- kann die Regierung ihre Mehrheit verlieren.
- muss die Bundespräsidentin/der Bundespräsident zuvor ihr/sein Einverständnis geben.
- dürfen die Wählerinnen/Wähler dieser Abgeordneten noch einmal wählen.
Erklärung
Abgeordnete sind laut Art. 38 GG nur ihrem Gewissen unterworfen und können die Fraktion wechseln. Ändert sich dadurch die Sitzverteilung, kann eine Regierungskoalition ihre Mehrheit im Bundestag verlieren und damit ihre Handlungsfähigkeit.