Frage 2
In Deutschland können Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes entscheiden, ob es in der Schule am …
Antwortmöglichkeiten
- Geschichtsunterricht teilnimmt.
- Religionsunterricht teilnimmt.
- Politikunterricht teilnimmt.
- Sprachunterricht teilnimmt.
Erklärung
Nach Art. 7 Abs. 2 GG entscheiden die Erziehungsberechtigten bis zum 14. Lebensjahr über die Teilnahme ihres Kindes am Religionsunterricht. Ab diesem Alter ist das Kind religionsmündig und kann selbst wählen. Für andere Unterrichtsfächer besteht keine vergleichbare Wahlfreiheit.