Frage 274
Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?
Antwortmöglichkeiten
- das Schweigerecht
- das Briefgeheimnis
- die Schweigepflicht
- die Meinungsfreiheit
Erklärung
Das Briefgeheimnis schützt nach Art. 10 Abs. 1 GG die Vertraulichkeit des Postverkehrs. Wer fremde Post absichtlich öffnet, verletzt dieses Grundrecht und begeht eine Straftat (§ 202 StGB).