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Frage 274

Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?

Antwortmöglichkeiten

  1. das Schweigerecht
  2. das Briefgeheimnis
  3. die Schweigepflicht
  4. die Meinungsfreiheit

Erklärung

Das Briefgeheimnis schützt nach Art. 10 Abs. 1 GG die Vertraulichkeit des Postverkehrs. Wer fremde Post absichtlich öffnet, verletzt dieses Grundrecht und begeht eine Straftat (§ 202 StGB).

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