Frage 275
Was braucht man in Deutschland für eine Ehescheidung?
Antwortmöglichkeiten
- die Einwilligung der Eltern
- ein Attest einer Ärztin/eines Arztes
- die Einwilligung der Kinder
- die Unterstützung einer Anwältin/eines Anwalts
Erklärung
Vor dem Familiengericht besteht in Scheidungsverfahren Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Mindestens ein Ehegatte muss sich deshalb durch eine zugelassene Anwältin oder einen Anwalt vertreten lassen.