Frage 276
Was sollten Sie tun, wenn Sie von Ihrer Ansprechpartnerin/Ihrem Ansprechpartner in einer deutschen Behörde schlecht behandelt werden?
Antwortmöglichkeiten
- Ich kann nichts tun.
- Ich muss mir diese Behandlung gefallen lassen.
- Ich drohe der Person.
- Ich kann mich bei der Behördenleiterin/beim Behördenleiter beschweren.
Erklärung
Bürgerinnen und Bürger können sich bei schlechtem Verhalten einer Beamtin oder eines Beamten an die Behördenleitung wenden und Beschwerde einlegen. Dieses Recht ergibt sich aus dem allgemeinen Petitionsrecht des Art. 17 GG und internen Dienstaufsichtsvorschriften.